Wie empfehlen, Schulbegleitung/Unterstützung nicht nur bei den jeweiligen kommunalen Trägern, sondern auch beim Land zu beantragen.

Wir sind zunehmend besorgt, dass Anträge auf Schulbegleitung abgelehnt werden, da Unterstützung im Kernbereich der pädagogischen Arbeit benötigt wird.

Für diese Unterstützung ist nach der aktuellen Rechtsprechung das Land zuständig.

Dies betrifft sowohl Anträge in SGB VIII und auch SGB XII.

Es gab eine Vereinbarungen zwischen Land und Landkreistag, dass die Kreise Schulbegleitungen im pädagogischen Kernbereich genehmigen, die Vereinbarungen sind mit der Einführung der Schulassistenten beendet – so dass sich jetzt die Grundlage für die Genehmigung von Schulbegleitungen geändert hat – wir befürchten zum Sommer weitere Ablehnungen – bzw. nicht Verlängerung von Anträgen.

Bitte unterstützt betroffene Eltern, denn diese sind oft allein –

Liebe Betroffene, fragt bei Eurer Elternbeiräten nach Unterstützung!!

Für Fragen, Hinweise, Diskussionen stehen wir gerne zur Verfügung.

Einen Musterantrag habe ich beigefügt.

In den beiden weiteren pdf's findet ihr rechtliche Erläuterungen zum "Schleswiger Urteil".

muster

Datum:

Hier findet ihr einen Musterantrag auf Unterstützung an das Ministerium. Ministerin Britta Ernst Ministerium für Schule und Berufsbildung Jensendamm 5 24103 Kiel Antrag auf Unterstützung für unsere Tochter/ unseren Sohn … im Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule gemäß §4(1) und §4(13) Schulgeset…

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