Postionspapier Herbst 2014

Datum:

Bad Schwartau, 14.10.2014
Positionspapier des Landeselternbeirates Grundschulen und Förderzentren

Wir fordern, dass Bildung höchste gesellschaftliche Priorität hat. Bildung ist die
Voraussetzung für die Entwicklung der Gesellschaft und auch für die individuelle Entwicklung
jedes Einzelnen. Entscheidungen des Ministeriums müssen nachvollziehbar und transparent
kommuniziert werden.

Vor diesem Hintergrund muss es Ziel sein, dass Unterricht an allen Schulen im gesamten
Umfang durch fachspezifisch ausgebildete Lehrkräfte erteilt wird. Die Versorgung mit
Planstellen muss auch im Hinblick auf die Inklusion verbessert werden. Grundsätzlich sollte
eine Klassenstärke von 18 Schülerinnen und Schülern an den Grundschulen nicht
überschritten werden. Auch müsste es im hinreichenden Umfang Doppelbesetzungen - auch
mit Förderlehrkräften - geben. Nur so erhalten die Kinder die notwendige individuelle
Förderung. Kinder mit Sonderförderbedarf müssen Unterricht durch ausgebildete
Sonderpädagogen erhalten.

Abwesende Lehrkräfte müssen auch an den Grundschulen und Förderzentren vollständig
ersetzt werden. Ergänzend fordern wir mehr Transparenz in den Vertretungsregelungen.
Eine transparente Dokumentation des nicht erteilten Unterrichts sollte vorhanden sein.
Wir befürworten eine Flexibilisierung des Einschulungsalters. Wir fordern, dass Kinder
bedingungslos zurückgestellt werden können, wenn Eltern, Schulleitung und das
schulärztliche Gutachten dies in Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten unter
Verwendung von vergleichbarer Diagnostik befürworten. Insbesondere unter dem Aspekt der
absolut nicht förderlichen Anfangsbedingungen mit zu großer Schülerzahl pro Klasse, immer
mehr förderintensiven Schülern pro Klasse und nicht ausreichend weitergebildeten Lehrern
für diese Anforderungen, ist die Rückstellung oft die letzte Möglichkeit, einen Fehlstart für
entwicklungsverzögerte Kinder zu vermeiden. Ferner muss die Eingangsphase in der
Grundschule so entwickelt werden, dass die Rückstellung von Kindern der oben genannten
Gruppe immer seltener notwendig ist. Auch für die Eingangsphase ist es wichtig, dass wir an
allen Grundschulen einen verbindlichen und verlässlichen Rahmen für Diagnostik, Förderung
und Prävention haben. Für Maßnahmen zur Verbesserung der flexiblen Eingangsphase sind
Ressourcen notwendig. Solange unsere Schulen nicht „kindfähig“ sind, muss es die
Möglichkeit der Rückstellung geben.

Ferner muss der Übergang von den Kindertagesstätten in die Eingangsphase aktiv
gestaltet werden. Hierfür müssen landesweit geltende Konzepte für den Übergang von
Kindertagesstätten zur Grundschule- entwickelt werden. Ähnliches gilt für den Übergang auf
die weiterführenden Schulen. Auch hier muss schnellstmöglich ein Dialog gefunden werden,
um den Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule für alle Beteiligten
sinnvoll und zufriedenstellend zu gestalten.

Wir fordern, dass Notengebung nicht per diktierter Verordnung abgeschafft wird. Die
Rahmenbedingungen für veränderte „Zeugniskultur“ sind zu schaffen. So sind z.B. mit
wissenschaftlicher Unterstützung die Gestaltung neuer Zeugnisse zu entwickeln. Die
Zeugnisse müssen für alle Eltern (auch die bildungsfernen und nicht deutschmuttersprachlichen Elternhäuser) Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte verständlich sein. Ferner sollte klar erkennbar sein, dass die Rückmeldungen sowohl auf einer individuellen Bezugsnorm als auch auf einer sozialen Bezugnorm basieren. Wir halten es für richtig, dassdie Rückmeldekultur an den Schulen verbessert werden kann und befürworten eine einheitliche und transparente Regelung zur Bewertung der Schülerleistungen. Zum jetzigen Zeitpunkt begrüßen wir eine Kombination aus Schulnoten und einem schriftlichen Bericht, der auf die individuellen Entwicklungen der Kinder eingeht. Wir sind der Meinung, dass die Eltern „mitgenommen“ und nicht „bevormundet“ werden sollten. Wichtig ist dabei auch, alle Schulformen zu berücksichtigen, so dass es nicht zu Brüchen kommt.

Mit Blick auf die stark steigende Migration fordern wir, dass Deutsch als Zweitsprache
entsprechend an den Schulen intensiviert und gefördert wird und möglicherweise in „Deutsch
als ERSTsprache“ umbenannt wird, denn es ist nicht förderlich, den Beteiligten zu
signalisieren, dass sie AUCH Deutsch sprechen können – es sollte in Deutschland die
„Erstsprache“ sein. Alle Standorte, die Zentren für Deutsch als Zweitsprache sind und
entsprechend Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse beschulen, müssen eine
solche Personalzuweisung erhalten, dass sie auch die vorgesehenen Vollzeit-Basiskurse,
die Aufbaukurse und auch den Integrationskurs anbieten können. Kinder ohne oder mit nur
sehr geringeren Deutschkenntnissen brauchen besondere Unterstützung. Die
Personalzuweisung an die DaZ-Zentren muss landesweit ausreichend und transparent sein.

Wir brauchen dringend eine verbindliche und transparente Lösung vom Ministerium
bezüglich der kleinen Standorte und der Außenstellen. Offiziell wird von Seiten des
Ministeriums gesagt, dass den Schulen im ländlichen Raum eine wichtige strukturpolitische
Bedeutung zukommt. Die dafür nötige pädagogische Versorgung erhalten sie aber nicht,
stattdessen sollen konstruktive, kostenneutrale Konzepte erarbeitet werden oder es werden
von der Stammschule Stunden bezogen. Nicht die Größe eines Standortes, sondern seine
pädagogische Qualität und seine strukturelle Bedeutung im ländlichen Raum muss
maßgeblich über den Erhalt eines Standortes entscheiden Entscheidungen müssen
transparent unter Einbeziehung aller Beteiligten getroffen werden (Schulträger, Schulamt,
Ministerium, Schulelternbeirat, Schulleitung,.“Kindergarteneltern“). Der Erhalt von Standorten
und Außenstellen darf weder dem Zufall noch dem Engagement der einzelnen Eltern und
Gemeinden aufgebürdet werden oder gar der Findigkeit der einzelnen Schulleitung; es sollte
eine gemeinsame Entscheidung aller Gremien/Betroffenen sein. Da viele Außenstellen wie
eine eigene Schule geführt werden, raten wir, diese auch schulrechtlich (fast) wie eine solche
zu behandeln – wenn eine Außenstelle zur Schließung ansteht, dann darf diese nicht nur wie
das „entfernte Klassenzimmer einer Schule“ behandelt werden.

s_14_10_positionspapier.pdf
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