Landeselternbereit Grundschulen und Förderzentren fordert klare transparente Aussagen zur Gestaltung der Zeugnisse: Versucht das Bildungsministerium Wahlfreiheit der Zeugnisarten in der Grundschule einzuschränken?

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Laut Grundschulverordnung ist es an den Grundschulen möglich auf Beschluss der Schul-konferenz in den Jahrgängen 3 und 4 ein Notenzeugnis auszustellen. Optional kann das No-tenzeugnis durch einen Entwicklungsbericht ergänzt werden.
Viele Schulen im Land haben sich für Notenzeugnisse entschieden und auch teilweise die Option genutzt keine weiteren Entwicklungsberichte hinzuzufügen. Die Grundschulverord-nung sieht bereits seit 2007 für Notenzeugnisse verbale Ergänzung zur Entwicklung der Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz vor. Seit 2007 haben viele Schulleitungen und Lehrkräften diesen Passus so verstanden, dass Notenzeugnisse durch allgemeine Kom-petenzen ergänzt werden und dass in den jeweiligen Fächer eine Note erteilt wird. Daran hatte die Schulaufsicht bis jetzt auch nichts auszusetzen.
Doch nun scheint „Ergänzung zur Entwicklung der Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbst-kompetenz“ anders gedeutet zu werden. In der „neuen Lesart“ soll die Sachkompetenz fach-bezogenen angegeben werden – also zu jedem Fach nicht nur eine Note, sondern auch noch eine verbale Ergänzung. So gibt es folgende Auskunft aus dem Ministerium:
„In Ihrem Fall (erteilen eines Notenzeugnisses nach Beschluss der Schulkonferenz, Anm. Verfasser) müssten die Zeugnisse um die Sachkompetenzen in den einzelnen Fächern ergänzt werden (wenn ich unterstelle, dass in der bisherigen Beschreibung des Arbeits- und Sozialverhaltens die Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen abgedeckt sind).“
Wir verstehen die Aussage so, dass jetzt in jedem Fach zwingend eine fachspezifische ver-bale Rückmeldung zur Sachkompetenz gegeben werden muss. So wurde es in einzelnen Schulen auch bereits kommuniziert.
Es wird also seitens des Ministeriums die seit 2007 vorhandene Pflicht verbaler Ergänzun-gen neu ausgelegt. Dies führt dazu, dass die vorhanden reinen Notenzeugnisse ungültig werden – mit der Konsequenz, dass es diese nicht mehr gibt. Eine offizielle Verlautbarung und Begründung zu diesem Vorgehen ist noch nicht gekommen.
Wir sind verunsichert und verärgert über die unklaren Zustände. Die mangelnde Klarheit sei-tens des Ministeriums und damit verbunden die mangelnde Wahrnehmung der Leitungsver-antwortung trägt zu den erheblichen Missverständnissen und Verunsicherungen in den örtlichen Schulen bei.

2016-3-zeugnis.pdf
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