Schulassistenten

Datum:

Die Diskussion über die Einführung der Schulassisten und der Verhältnis zu den Schulbegleitern verunsichert viele betroffene Eltern. Momentan werden Anträge gar nicht erst bearbeitet, somit ist auch keine Klage, wenn nötig, möglich.
Der Anspruch auf Schulbegleitung ist ein Individualanspruch des jeweils betroffenen Kindes, der unabhängig vom Vorhandensein einer schulischen Assistenz an der Schule vor Ort besteht.
Wir werden das Geschehen im Blick behalten werden und notfalls gemeinsam mit den betroffenen Eltern gegen jeden abgelehneten Bescheid Widerspruch einlegen werden. (und damit auch an die Öffentlichkeit gehen).

Wir hab`die Faxen echt satt.
Kostenträger der Schulbegleitungen wollen sofort informiert werden, sobald Schulen eine schulische Assistenz erhalten.

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