Zeugnisgestaltung

Datum:

Die Auslegung der Rechtsgrundlagen zur Gestaltung von Zeugnissen verunsichert.
Maßgeblich ist §6 der Grundschulverordnung.

Die Schulkonferenz kann sich für Notenzeugnisse in den Klassenstufen 3 und 4 entscheiden- bislang ohne zeitliche Begrenzung.

Grundschulverordnung:Leistungsbewertung

(1) Zu jedem Zeugnistermin beurteilt die Klassenkonferenz die Lernentwicklung und den Leistungsstand einer Schülerin oder eines Schülers. Sie erfasst in ihrem Urteil die Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz der Schülerin oder des Schülers.

(2) ... In allen weiteren in der Eingangsphase und in den Jahrgangsstufen 3 und 4 zu erteilenden Zeugnissen ist über den Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler zusammenfassend zu berichten. Dies kann auch in tabellarischer Form erfolgen.

(3) Die Schulkonferenz kann beschließen, dass abweichend von Absatz 2 Satz 3 in den Jahrgangsstufen 3 und 4 oder nur in der Jahrgangsstufe 4 Notenzeugnisse mit verbaler Ergänzung zur Entwicklung der Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz erteilt werden. Ein Beschluss kommt nur zustande, wenn ihm die Mehrzahl der gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte in der Schulkonferenz oder ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter zustimmt.

Durch den Erlass zum Kompetenzzeugnis sind zum Schuljahr 2018/2019 vom Land vorgegebene Muster in der Eingangsphase (Klasse 1 und 2) zu verwenden. In der Grundschulverordnung wird explizit darauf hingewiesen, dass der Bericht in tabellarischer Form erfolgen kann. Durch den Erlass muss dies nun in tabellarischer Form geschehen.

Durch den Erlass zum Kompetenzzeugnis sind zum Schuljahr 2018/2019 vom Land vorgegebene Muster in den Klassen 3 und 4 zu verwenden, wenn die Schulkonferenz sich nicht für Noten entscheidet.

Die Grundschulverordnung sieht vor, dass die Schulkonferenz (Mehrheit der Lehrkräfte) sich für Noten entscheiden kann , leider haben wir keine eindeutige Auskunft wie die verbalen Ergänzungen zu gestalten sind.

Der Erlass zum Kompetenzzeugnis weist darauf hin, dass der Entwicklungsbericht als Ergänzung verwendet werden kann.

gs-v-6-2014.pdf
 erlass-kompetenz-2015.pdf
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