Schulartempfehlung

Am 11.02,20016, also nach den Beratungsgesprächen zum Übergang sind die Schul-ämter per mail folgendermaßen informiert worden.

„es ist nicht explizit untersagt, dass im Beratungsgespräch den Eltern ein Rat gegeben wird.
Es soll aber keine Empfehlung im Protokoll dokumentiert werden, da es keine Schulartempfehlung mehr gibt.“

Auf Nachfrage erläutert das Ministerium uns gegenüber diese Aussage folgendermaßen:

„Die Eltern können fragen; die Lehrkraft soll beraten“

Außer der oben zitierten mail an die Schulämter gibt es keine Regelung wie in den Beratungsgesprächen bzgl. der Übergangsempfehlung zu verfahren ist. Wir wünschen uns eine transparente Regelung, die weder Lehrkräfte noch Eltern verunsichert.

Wir befürworten die Schulartempfehlung durch die abgebende Grundschule.

Es ist absurd, dass die aufnehmenden Schulen, die die Kinder nur anhand der Zeugnisse der Grundschulen kennen, eine Schulartempfehlung aussprechen dürfen und die abgegebenen Grundschulen, die Kinder vier Jahre lang begleitet haben nicht.