Schulweg-Versicherung

Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Schülerinnen und Schüler in der Schule und auf dem Schulweg versichert.
Der Unfallversicherungsschutz besteht unabhängig davon, welches Verkehrsmittel gewählt wird. Die Wahl des Verkehrsmittels obliegt den Eltern.
Entwicklungspädagogisch kann die Wahl bestimmter Verkehrsmittel nicht ratsam sein. So ist es aus Gründen der Unfallverhütung nicht angezeigt, dass jüngere Kinder das Fahrrad benutzen. Verkehrserzieher empfehlen, dass die Kinder erst mit dem Fahrrad zur Schule fahren sollten, wenn sie die Fahrradprüfung in der 4. Klasse erfolgreich absolviert haben. Aber auch vorher wären sie gesetzlich unfallversichert. Für das Bestehen des Versicherungsschutzes ist es ferner unerheblich, ob das Kind alleine zur Schule oder in den Hort kommt oder in Begleitung.
Weiteres zur Unfallversciherung findet man in den beigefügten Dokumenten.

unfallkassenordr.pdf
 ministeriumarbeitsoziales.pdf