Zeugniskonferenz

Die oder der Vorsitzende des Klassenelternbeirats nimmt an der Versetzungs- bzw. Zeugniskonferenz mit beratender Stimme teil. Sie oder er kann (ich bin der Meinung sollte - Teamarbeit :)) sich von einem anderen Mitglied des Klassenelternbeirats begleiten und vertreten lassen.
Bei der Beratung über das eigene Kind kann man von Konferenz ausgeschlossen werden (Befangenheit).
(Schulgesetz § 65(4))