Schulbegleitung

Datum:

Bad Schwartau, 08.07.2015

Bearbeitung und Genehmigung von Anträgen auf Schulbegleitung gemäß SGB VIII und SGB XII

– offener Brief –

Sehr geehrte Frau Ministerin Alheit,
sehr geehrte Frau Ministerin Ernst,
sehr geehrte Frau El Samadoni,
sehr geehrte Herr Herr Hase,
sehr geehrter Herr Losse-Müller,

wir möchten Sie bitten, sich dafür einzusetzen, dass Anträge auf Schulbegleitung in allen Kreisen, insbesondere auch in Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Ostholstein, zügig bearbeitet werden.

Es darf nicht sein, dass Eltern vermittelt wird, dass Sie keine Anträge auf Schulbegleitung mehr gestellt werden können.

Es darf nicht sein, dass im März gestellte Anträge bis heute nicht beschieden sind. Eltern wurden darauf hingewiesen, dass das Bildungsministerium und das Sozialministerium des Landes gemeinsam mit den Kreisen und den kreisfreien Städten sich in einem Abstimmungsprozess befinden. Eltern werden um Geduld gebeten.

Das Verhalten des Landes und bestimmter Kreise führt dazu, dass Eltern zu tiefst verunsichert und so auch in der Bewältigung ihres Alltags eingeschränkt sind.

Da Anträge auf Schulbegleitung nicht beschieden werden, nehmen Eltern sich Urlaub und übernehmen die Kosten, um ihr Kind auf einer Klassenfahrt oder direkt im Anschluss an die Sommerferien zu begleiten.
Kindern droht der Ausschluss von der Klassenfahrt, wenn Anträge nicht beschieden werden.

Familien fahren nicht in den Sommerurlaub, da der Bescheid auf den Antrag auf Schulbegleitung nicht vorliegt.

Durch die verzögerte Bearbeitung der Anträge, werden die Schulbegleiter möglicherweise im kommenden Schuljahr nicht mehr zur Verfügung stehen.

Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass Anträge auf Schulbegleitung gemäß SGB VIII und SGB XII jetzt und in den kommenden Jahren zügig beschieden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Engeln

2015_07_-schulassitenten.pdf
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