2-Wochen-Regelung

Datum:

Ich halte die Rechtsauslegung:

"Jede Wahl bleibt gültig, es sei denn, es wird binnen zwei Wochen Einspruch eingelegt und die Wahl wird für ungültig erklärt. Wird innerhalb der Frist kein Einspruch eingelegt, hat die Wahl Bestandskraft."

rechtlich und inhaltlich für fragwürdig.

Vielfach erhalten interessierte Eltern erst deutlich nach Ablauf der Frist Informationen über den Verlauf der Wahl, insbesondere auf Kreis- und auf Landesebene. Hieran sollte auch gearbeitet werden - denn nur wenn die Informationen zugänglich sind, macht eine 2-Wochen-Frist Sinn!

Wenn sich dann "grobe" Fehler herausstellen, wie z.B. dass nicht wählbare Personen gewählt worden oder dass nicht alle Wahlberechtigten über die Wahl informiert worden sind, dann muss die Wahl auch nach Ablauf der Frist für ungültig erklärt werden.

Ansonsten stellt sich auch schnell die Frage, wer durch die jeweiligen Vorsitzenden überhaupt vertreten wird - und somit werden die Elterngremien generell in Frage gestellt.

zurück