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Datum:

**Schulartempfehlung

„es ist nicht explizit untersagt, dass im Beratungsgespräch den Eltern ein Rat gegeben wird.“

Die Lehrkräfte können eine Empfehlung aussprechen – auf Nachfrage der Eltern müssen/sollten sie dies tun.

Bestätigt durch das Ministerium E-Mail vom 06.10.2016

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