Schulräte

Für Grundschulen, Förderzentren und Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe sind die Schulräte in den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig.
Sie können z.B. Ausnahmen von der Höchstdauer des Schulbesuches zulassen.
Sie sind zuständig für Zuweisung zu einem Förderzentrum.
Bestehen Unstimmigkeiten zwischen einem Schulelternbeirat und einer Schule, sind die Schulräte als Mittler gefragt. Sie müssen außerdem die Kreiselternbeiräte verständigen.

Liste der Schulräte